Mit der Verordnung (EU) 2021/821 wurde die EU-Regelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu gefasst. Sie ist die aktuelle unionsrechtliche Grundlage für die Ausfuhrkontrolle von Dual-Use-Gütern.
Die von uns vertriebenen Standard-Katalogprodukte sind nach unserem derzeitigen Kenntnisstand und vorbehaltlich ihrer konkreten technischen Ausführung sowie des jeweiligenVerwendungszwecks nicht in den einschlägigen Kontrolllisten erfasst. Maßgeblich bleibt jedoch stets die Prüfung des jeweiligen Produkts und Anwendungsfalls, da die Güterlisten regelmäßig aktualisiert werden und in bestimmten Fällen auch für weitere Güter Genehmigungspflichten bestehen können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
In besonderen Fällen können wir entsprechende Anfragen für die für Sie relevanten Produkte beim „BAFA“ durchführen.
Diese Anfragen dauern jedoch in der Regel 10 bis 12 Wochen und sind mit Kosten verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
RK Rose+Krieger GmbH
Verbindungs- und Positioniersysteme
Björn Riechers
Geschäftsleitung