Beratung

Lieferantenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 des Rates, Art. 3g Abs. 1(d)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Art. 3g Abs. 1 Buchstabe d) VO (EU) Nr. 833/2014 ist es ab dem 30. September 2023 verboten, die in Anhang XVII VO (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse unmittelbar oder mittelbar in die europäische Union einzuführen oder zu kaufen, wenn sie in einem Drittland unter Verwendung von Eisen und Stahlerzeugnissen gemäß Anhang XVII VO (EU) Nr. 833/2014 mit Ursprung in Russland verarbeitet wurden.

Wir bestätigen Ihnen hiermit die Einhaltung dieser EU-Vorgabe für alle unsere Lieferungen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

RK Rose+Krieger GmbH
Verbindungs- und Positioniersysteme

Björn Riechers
Geschäftsführer