Beratung

Lieferantenerklärung nach EG-Verordnung (EU) 2015/2447

Seit dem 1. Januar 2004 verzichten wir aus organisatorischen Gründen auf das manuelle Ausstellen einer Dauerlieferantenerklärung. Wir übermitteln Ihnen seit Januar 2004 individuelle Einzellieferantenerklärungen im Anhang an die jeweiligen Handelsrechnungen.

Diese neue Abwicklung entlastet Sie dadurch, dass Sie nicht mehr jede Handelsrechnung mit der Dauerlieferantenerklärung abgleichen müssen.
Wir verpflichten uns, auf Verlangen die individuellen Nachweise zur Lieferantenerklärung den Zollbehörden vorzulegen und zur Übernahme der vollen Haftung für jede dieser Lieferantenerklärungen!

Unsere abgegebene Lieferantenerklärung erfüllt die Voraussetzungen des Artikel 63 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 und bedarf keiner handschriftlichen Unterzeichnung.

Mit freundlichen Grüßen

RK Rose+Krieger GmbH
Verbindungs- und Positioniersysteme

Björn Riechers
Geschäftsführer