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General Business Conditions

[Stand Juni 2023]

1. Geltungsbereich

1.1 Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich, schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.2 Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Vertragsschluss / Angebotsunterlagen / Schutzrechte

2.1 Sofern eine Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. Verträge kommen nur durch unsere schriftliche oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung zustande. Mündliche und fernmündliche Bestellungen, Angebote und Angebotsbestätigungen sowie jede Änderung einer der vorgenannten Handlungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um verbindlich zu sein.

2.2 Falls nicht anders im Angebot vereinbart, sind wir an unsere Angebote gemäß § 145 BGB 3 Monate gebunden. Nimmt der Kunde innerhalb dieser Frist unser Angebot nicht an, ist unser Angebot, insbesondere - aber nicht ausschließlich - hinsichtlich Ausführung, Preis und Fristen nicht mehr bindend.

2.3 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und sonstigen Unterlagen, die wir zur Verfügung stellen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Sämtliche Unterlagen sind auf Verlangen an uns zurückzugeben. Werkzeuge und Formen, die wir zur Verfügung stellen oder die unter unserer Regie angefertigt werden, sind unser ausschließliches Eigentum, soweit nichts anderes vereinbart wird.

2.4 Bei Gegenständen, die nach Angaben des Kunden hergestellt werden, übernimmt dieser die Gewähr, dass gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Wird uns unter Geltendmachung solcher Schutzrechte die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände untersagt, sind wir ohne Verpflichtung zur Prüfung der Rechtslage berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit für den Kunden einzustellen, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen. Der Kunde hat uns von allen Ansprüchen Dritter, die damit im Zusammenhang stehen, unverzüglich freizustellen.

3. Lieferung / Lieferzeit

3.1 Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur annähernd im Sinne von Circa-Fristen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich fixe Liefertermine vereinbart wurden. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung und sind mit Meldung der Versandbereitschaft eingehalten.

3.2 Lieferfristen beginnen erst, wenn über alle Einzelheiten der Bestellung einschließlich der technischen Ausführungen des Liefergegenstandes Übereinstimmung erzielt ist und der Kunde seine Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt hat. Liegt dem Kunden eine Freigabezeichnung vor, so beginnt die Lieferfrist erst nach schriftlicher Freigabe durch den Kunden. Verlangt der Kunde nach der Auftragsbestätigung Änderungen und akzeptieren wir diese, so beginnt die Lieferfrist erst mit der Bestätigung der Änderung durch uns. Ist eine Anzahlung vereinbart, so beginnt die Lieferfrist erst mit dem Eingang der Anzahlung bei uns.

3.3 Fälle höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben und die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten in der Rohstoff- oder Energiebeschaffung, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, kriegerische Auseinandersetzungen, Verzögerungen auf oder im Zusammenhang mit dem Transport sowie die Nichtlieferung durch unsere Lieferanten, gleich aus welchem Grunde, entbinden uns von unseren Verpflichtungen aus dem Liefervertrag. Dies gilt für Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme von Lieferungen nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung uns gegenüber von dem Liefervertrag zurücktreten.

3.4 Geraten wir in Lieferverzug oder wird uns die Lieferung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so stehen dem Kunden Schadensersatzansprüche nur in Höhe des vorhersehbaren und typischerweise bei Störungen dieser Art und dieses Geschäftsbereiches entstehenden Schadens zu, sofern wir den haftungsbegründenden Umstand zu vertreten haben und uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung oder Leistung gesetzt wurde, falls nicht diese Fristsetzung nach den Umständen entbehrlich ist.

4. Preise

4.1 Soweit sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise in EURO, bei Inlandskunden ab Werk und zuzüglich Mehrwertsteuer, nicht enthalten sind Nebenkosten, wie Aufwendungen für Verpackung, Versand und Transport. Bei ausländischen Kunden findet der Incoterm 2020 „FCA“ Anwendung.

4.2 Treten nach Abschluss des Liefervertrages außergewöhnliche, wesentliche Erhöhungen der Kosten für Rohstoffe, Energie oder Frachten bei uns oder bei unseren Lieferanten ein und führen diese zu einer wesentlichen Erhöhung unserer Einkaufspreise und Selbstkosten, so sind wir berechtigt, unverzüglich Verhandlungen mit dem Kunden über eine Preisanpassung zu verlangen. Können wir uns über die Höhe des Preises innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Preiserhöhungsverlangens nicht einigen, so sind beide Seiten berechtigt, für den noch nicht durch Lieferung ausgeführten Teil des Liefervertrages die außerordentliche Kündigung des Vertrages auszusprechen.

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Bankverbindung: Deutsche Bank Minden Geschäftsführer: Björn Riechers Seite 2 von 4

BLZ 490 700 28 Sitz der Gesellschaft: Minden

Konto-Nr. 291 050 300 Handelsregister: HRB Nr. 8077

SWIFT: DEUT DE 3B 490 Bad Oeynhausen

IBAN: DE53 4907 0028 0291 0503 00 USt-Id-Nr. DE126012687

WEEE-Reg.-Nr. DE 71223010

4.3 Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungsbeträge innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum bei uns eingehend mit 2 % Skonto oder nach 30 Tagen ohne jeden Abzug eingehend fällig. Schecks gelten erst mit endgültiger Gutschrift auf unserem Konto als Erfüllung der Zahlungsverpflichtung. Der Mindestbestellwert beträgt 50,- Euro.

4.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so hat er unsere Forderung während des Verzuges mit dem gemäß § 288 BGB jeweils gültigen Prozentsatz (derzeit 6 %) über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens vorbehalten. Die Vorschrift des § 353 HGB bleibt unberührt.

4.5 Werden nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, so sind wir berechtigt, noch anstehende Lieferungen aus diesem Geschäft oder aus anderen Geschäften nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme oder Sicherheitsleistung durchzuführen und, falls Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistungen nicht erfolgen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

4.6 Als Lieferant unvollständiger Maschinen sind wir gesetzlich zur Lieferung einer Montageanleitung verpflichtet. Wir liefern diese für unsere Katalogartikel kostenfrei in den EU-Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch. Soweit der Kunde die Lieferung der Montageanleitung in einer anderen Sprache wünscht, ist dies ausdrücklich mit uns zu vereinbaren.

5. Gefahrenübergang und Versendung

5.1 Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer (Beginn des Verladevorgangs), spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes geht alle Gefahr in jedem Falle – z. B. auch bei fob- und cif- Geschäften auf den Kunden über. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die beim Kunden liegen, erfolgt der Gefahrenübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft.

5.2 Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Versandart und Verpackung stehen in unserem Ermessen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Eine Versicherung der Sendung gegen Transportschäden und andere Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen. Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

6.2 Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen so lange einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut vertragswidrig und daher unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

6.3 Ist die Forderung des Kunden aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt er hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den der Lieferant dem Käufer für die weiter veräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.

6.4 Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

6.5 Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag, der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, wenn die Überschreitung vorliegt.

6.6 Die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware zum Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die uns zustehende Forderung gegen den Kunden angerechnet.

6.7 Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete oder umgebildete Ware ist Vorbehaltsware im Sinne dieser Vereinbarung. Bei Verarbeitung oder Umbildung mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehende Sachen durch den Kunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der Summe der Rechnungswerte der anderen verwendeten Sachen und des Verarbeitungswertes oder Umbildungswertes. Der Kunde verwahrt die neue Sache unentgeltlich für uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB), so gehen die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte des Kunden an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu der Summe der Rechnungswerte der anderen vermischten oder verbundenen Sachen auf uns über. Der Kunde verwahrt sie unentgeltlich für uns.

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Bankverbindung: Deutsche Bank Minden Geschäftsführer: Björn Riechers Seite 3 von 4

BLZ 490 700 28 Sitz der Gesellschaft: Minden

Konto-Nr. 291 050 300 Handelsregister: HRB Nr. 8077

SWIFT: DEUT DE 3B 490 Bad Oeynhausen

IBAN: DE53 4907 0028 0291 0503 00 USt-Id-Nr. DE126012687

WEEE-Reg.-Nr. DE 71223010

7. Beschaffenheit / Rügepflichten

7.1 Die vereinbarte Beschaffenheit der Ware ist ausschließlich der vereinbarten Produktbeschreibung, den Systembeschreibungen oder unseren Produktinformationen zu entnehmen. Für die Eignung der Ware zu bestimmten Verwendungszwecken haften wir nur, wenn diese Eignung ausdrücklich vereinbart wurde.

7.2 Wir erbringen unsere Leistungen nach dem Stand der Technik und der vereinbarten Ausführung. Abweichungen der gelieferten Ware von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.

7.3 Wir übernehmen keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten Garantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden geschlossen.

7.4 Bei Kaufverträgen gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Einer Abbedingung durch den Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

7.5 Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an uns kann nur mit unserem vorherigen Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne unser vorheriges Einverständnis erfolgen, brauchen von uns nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.

8. Gewährleistung

8.1 Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

8.2 Im Falle der berechtigten Mangelrüge werden wir nach eigenem Ermessen die mangelhafte Ware unentgeltlich nachbessern oder eine mangelfreie Ware neu liefern.

8.3 Der Kunde wird uns die Gelegenheit zur zweimaligen Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist geben.

8.4 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

8.5 Rückgriffansprüche des Kunden gegen uns gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Unternehmers) sind ausgeschlossen, wenn wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Kunden lediglich als Zulieferer von Komponenten bzw. Bauteilen auftreten, die bestimmungsgemäß in ein Endprodukt verbaut werden. Im Übrigen bestehen Rückgriffansprüche nur insoweit, als der Abnehmer unseres Kunden Verbraucher ist und der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

8.6 Die Haftung für sämtliche Schäden wird ausgeschlossen, soweit sie nicht in diesen Bestimmungen ausdrücklich benannt ist, auch soweit sie nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Inhaber, leitender Angestellter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind oder die aus schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht herrühren. Im letzteren Fall wird die Haftung allerdings nur für den typischerweise eintretenden, voraussehbaren Schaden übernommen. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.7 Der Haftungsausschluss gilt weiterhin nicht in den Fällen, in welchen bei Mängeln des Liefergegenstandes für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder durch privat genutzte Gegenstände verursachte Schäden an Sachen gehaftet wird. Ferner gilt er nicht, insoweit wir eine Garantie übernommen haben.

8.8 Werden Betriebs- oder Montageanleitungen nicht befolgt oder Teile ausgetauscht, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Verweigert der Kunde uns die Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Mängel oder bessert er ohne unsere vorherige Zustimmung nach, erlischt der Anspruch auf Gewährleistung ebenfalls, soweit der Kunde nicht wegen der Gefahr der Verschlechterung unverzüglich selbst handeln musste. Der Anspruch auf Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auch nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang wegen fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, wegen übermäßiger Beanspruchung, wegen ungeeigneter Betriebsmittel und wegen elektrischer und/oder mechanischer Einflüsse entstehen, die über die übliche Nutzung hinausgehen.

8.9 Ansprüche des Kunden aus Zusicherung und Gewährleistung verjähren mit Ablauf von zwei Jahren, gerechnet ab Gefahrenübergang. Handelt es sich um den Ersatz von Schäden für die Verletzung an Körper oder Gesundheit oder wurde der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns oder unserem Erfüllungsgehilfen verursacht, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

9. Haftung / Sonstige Schadenersatzansprüche

9.1 Eine weitergehende Haftung als in den Ziffern 8.1 bis 8.9 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

9.2 Die Begrenzung gemäß Ziffer 9.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

9.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Bankverbindung: Deutsche Bank Minden Geschäftsführer: Björn Riechers Seite 4 von 4

BLZ 490 700 28 Sitz der Gesellschaft: Minden

Konto-Nr. 291 050 300 Handelsregister: HRB Nr. 8077

SWIFT: DEUT DE 3B 490 Bad Oeynhausen

IBAN: DE53 4907 0028 0291 0503 00 USt-Id-Nr. DE126012687

WEEE-Reg.-Nr. DE 71223010

9.4 Soweit wir für einen Fehler gemäß den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) ersatzpflichtig sind, richtet sich der Umfang der Haftung ausschließlich nach den Regelungen dieses Gesetzes. Eine darüberhinausgehende Haftung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

10. Rückgabe neuwertiger Ware

Die Rückgabe neuwertiger Artikel kann nur mit unserer vorherigen Zustimmung und stets fracht- und verpackungsfrei erfolgen. Der Rücklieferung ist der von uns zugesandte Beleg „Retoure“ beizulegen. Als Kostenbeitrag für die Wiedereinlagerung und den Verwaltungsprozess werden 40 %, mindestens jedoch 30,- Euro bei der Gutschrift in Abzug gebracht. Eine Verrechnung der Gutschrift ist grundsätzlich nur mit neuer Warenlieferung möglich.

11. Gerichtsstand / Datenschutz

11.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft zwischen uns und dem Kunden, für das diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten, ist nach unserer Wahl der Ort unseres Sitzes oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen uns ist Minden ausschließlicher Gerichtsstand.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Verwendung.

11.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die entsprechende Regelung des dispositiven Rechts.

11.4 Im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeiten wir auch personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes unserer Kunden und deren Mitarbeiter. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten beachten wir die gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetztes und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Webseite https://www.rk-rose-krieger.com/deutsch/datenschutz/