Die ursprüngliche EG-Richtlinie „2002/95/EG (Restriction of Hazardous Substances – RoHS 1)“ wurde durch die EU-Richtlinie „2011/65/EU (RoHS 2)“ ersetzt.
Die „DELEGIERTE RICHTLINIE (EU) 2015/863 DER KOMMISSION (RoHS 3)“ vom 31. März 2015
ändert und erweitert den „Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2)“ des Europäischen Parlaments. Die EU-Richtlinie „2011/65/EU (RoHS 2)“ bleibt aber weiterhin maßgebend.
Die umfangreichen Stoffbeschränkungen der Richtlinien „2011/65/EU (RoHS 2)“ wurden in Deutschland mit der „Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung – ElektroStoffV)“ in nationales Recht umgesetzt.
Die „ElektroStoffV“ trat am 19. April 2013 in Kraft.
Wir, die RK Rose+Krieger GmbH, stellen entsprechend des bestimmungsgemäßen Gebrauchs unserer Produkte die Konformität gemäß „ElektroStoffV“ sowie „RoHS 2 und RoHS 3“ sicher.
Unsere Lieferanten wurden und werden in diesen fortwährenden Prozess eingebunden.
Unsere Montageanleitungen wurden und werden bei Bedarf an neue Anforderungen angepasst.
Freundliche Grüße
RK Rose+Krieger GmbH
Verbindungs- und Positioniersysteme
Dr. Gregor Langer
Geschäftsführer
i.V. Michael Amon
Technischer Leiter