(Stand 03/2022)
Der Lieferant, seine Führungskräfte und Mitarbeiter, haben sich zu einer gesellschaftlich verantwortlichen Unternehmensführung verpflichtet. Der Lieferant wirkt aktiv darauf hin, insbesondere in den Bereichen Arbeitsbedingungen, Sozial- und Umweltverträglichkeit sowie Wettbewerb und Transparenz ethisch und rechtlich einwandfrei zu handeln, indem die nachfolgend genannten Werte und Grundsätze nachhaltig beachtet, eingehalten und gefördert werden.
1. Einhaltung der Gesetze
Die geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder, in denen der Lieferant tätig ist, werden eingehalten.
2. Keine Korruption und Bestechung
Der Lieferant toleriert keine Form von Korruption und Bestechung im Sinne der UN-Konvention (Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption von 2003, in Kraft seit 2005). Bestechungsgelder, Schmiergelder oder andere korrupte Maßnahmen, die darauf abzielen, einen unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen, sind verboten. Der Lieferant darf Bestechungsgelder, intransparente Provisionen oder sonstige unredliche Zahlungen von Personen und Organisationen weder anbieten noch direkt oder indirekt entgegennehmen. Dies betrifft Regierungsbehörden, einzelne Regierungsvertreter, Privatunternehmen und alle Mitarbeiter dieser Organisationen.
3. Fairer Wettbewerb
Die Regeln des Wettbewerbs- und Kartellrechts werden eingehalten. Der Lieferant fördert einen ethisch und rechtlich fairen Wettbewerb;
4. Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter
5. Kinderarbeit
Der Lieferant folgt dem Verbot von Kinderarbeit, d. h. der Beschäftigung von Personen jünger als 15 Jahre, sofern die örtlichen Rechtsvorschriften keine höheren Altersgrenzen festlegen und sofern keine Ausnahmen zulässig sind (ILO-Konvention Nr. 138 von 1973 und ILO-Konvention Nr. 182 von 1999).
6. Umweltschutz
7. Konfliktmineralien
Der Lieferant bestätigt nach bestem Wissen und Gewissen, dass die von ihm zu liefernden Produkte keine sog. Conflict Minerals (Zinn, Tantal, Wolfram, Gold) enthalten, deren Verkauf den bewaffneten Konflikt in der DR Kongo unterstützt.
8. Datenschutz
Bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten wird der Lieferant alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen beachten.
9. Audit und Korrekturmaßnahmen
Der Lieferant wird alle Unterlagen aufbewahren und uns auf Anfrage zur Verfügung stellen, um die Beachtung dieses Verhaltenskodexes zu überprüfen. Er gewährt uns ein Recht zur Auditierung und Inspektion seiner Standorte und allen relevanten Unterlagen. Kommen wir bei einer solchen Überprüfung zu der Auffassung, dass der Lieferant diesen Verhaltenskodex nicht einhält, wird der Lieferant erforderliche Korrekturmaßnahmen unverzüglich ergreifen.
Für den Fall, dass der Lieferant oder seine Lieferanten die Verhaltensregeln dieses Code of Conducts nicht erfüllen, sind wir berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten zu beenden.
Der Lieferant wird mit seinen Unterlieferanten vereinbaren, dass uns auch bei diesen ein entsprechendes Auditrecht zusteht.
10. Erklärung des Lieferanten
Der Lieferant verpflichtet sich, alle Grundsätze dieses Code of Conduct einzuhalten und seine eigenen Lieferanten in der weiteren Wertschöpfungskette im Rahmen seiner jeweiligen Möglichkeiten ebenfalls auf die Einhaltung entsprechender Verhaltensregeln zu verpflichten.
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Ort, Datum
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Geschäftsführung