Beratung

Code of Conduct

Verhaltenskodex für Lieferanten

(Stand 03/2022)

Der Lieferant, seine Führungskräfte und Mitarbeiter, haben sich zu einer gesellschaftlich verantwortlichen Unternehmensführung verpflichtet. Der Lieferant wirkt aktiv darauf hin, insbesondere in den Bereichen Arbeitsbedingungen, Sozial- und Umweltverträglichkeit sowie Wettbewerb und Transparenz ethisch und rechtlich einwandfrei zu handeln, indem die nachfolgend genannten Werte und Grundsätze nachhaltig beachtet, eingehalten und gefördert werden.

1.       Einhaltung der Gesetze

Die geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder, in denen der Lieferant tätig ist, werden eingehalten.

2.       Keine Korruption und Bestechung

Der Lieferant toleriert keine Form von Korruption und Bestechung im Sinne der UN-Konvention (Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption von 2003, in Kraft seit 2005). Bestechungsgelder, Schmiergelder oder andere korrupte Maßnahmen, die darauf abzielen, einen unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen, sind verboten. Der Lieferant darf Bestechungsgelder, intransparente Provisionen oder sonstige unredliche Zahlungen von Personen und Organisationen weder anbieten noch direkt oder indirekt entgegennehmen. Dies betrifft Regierungsbehörden, einzelne Regierungsvertreter, Privatunternehmen und alle Mitarbeiter dieser Organisationen.

3.       Fairer Wettbewerb

Die Regeln des Wettbewerbs- und Kartellrechts werden eingehalten. Der Lieferant fördert einen ethisch und rechtlich fairen Wettbewerb;

4.       Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter

  • Der Lieferant orientiert sein Handeln an ethischen Werten und Prinzipien und fördert deshalb die Chancengleichheit und Gleichbehandlung der Mitarbeitenden ungeachtet ihres Geschlechts oder Alters, ihrer ethnischen und nationalen Zugehörigkeit, ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, etwaiger Behinderungen, sexueller Orientierung, politischen oder religiösen Überzeugung.
  • Der Lieferant respektiert das Recht der Arbeitnehmenden auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies in dem jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist.
  • Der Lieferant setzt sich für die Förderung der Menschenrechte ein. Er hält die Menschenrechte gem. der UN Menschenrechtscharta (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, UN-Resolution 217 A (III) von 1948) ein.
  • Er respektiert die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen.
  • Er gewährleistet die Gesundheit und Arbeitssicherheit seiner Mitarbeitenden und fördert ein sicheres und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden;
  • Er schützt seine Mitarbeitenden vor körperlicher Bestrafung und vor physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung oder Missbrauch und verhindert Zwangsarbeit.
  • Er gewährleistet das  Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.
  • Der Lieferant garantiert die Einhaltung der Arbeitsnormen hinsichtlich der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus sowie hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen.

5.       Kinderarbeit

Der Lieferant folgt dem Verbot von Kinderarbeit, d. h. der Beschäftigung von Personen jünger als 15 Jahre, sofern die örtlichen Rechtsvorschriften keine höheren Altersgrenzen festlegen und sofern keine Ausnahmen zulässig sind (ILO-Konvention Nr. 138 von 1973 und ILO-Konvention Nr. 182 von 1999).

6.       Umweltschutz

  • Der Lieferant erfüllt die Bestimmungen und Standards der einschlägigen Umweltschutzbestimmungen und handelt an allen Standorten umweltbewusst.
  • Er wird alle erforderlichen umweltrelevanten Genehmigungen und Bewilligungen einholen und die darin festgelegten betrieblichen Anforderungen und Meldepflichten einhalten.
  • Er geht verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um und bemüht sich, Umweltbelastungen zu minimieren und den Umweltschutz im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit kontinuierlich zu verbessern.
  • Er hält die Spezifikationen für regulierte Stoffe und Produktinhalte und alle einschlägigen Gesetze zum Verbot oder zur Beschränkung der Verwendung, Inhalte und Handhabung bestimmter Substanzen ein, insbesondere RoHS, WEEE, REACH und California Proposition 65 sowie ähnliche Gesetze und Vorschriften.
  • Der Lieferant stellt uns alle Informationen in Bezug auf die vorgenannten Stoffe und Produktinhalte wie unter anderem Materialdeklarationen unaufgefordert zur Verfügung.
  • Er stellt sicher, dass seine gelieferten Produkte nicht durch lackbenetzungsstörende Substanzen („LABS“) verunreinigt sind bzw. diese Stoffe emittieren. Derartige Substanzen können Silikone, fluorhaltige (PTFE) Stoffe, bestimmte Öle und Fette sein.
  • Er muss Abfälle, Abwässer und/oder Luftemissionen, die bei seiner Geschäftstätigkeit entstehen auch wenn sie keine Gefahrstoffe darstellen, in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Gesetzen behandeln, kontrollieren, aufbereiten und/oder entsorgen.

7.       Konfliktmineralien

Der Lieferant bestätigt nach bestem Wissen und Gewissen, dass die von ihm zu liefernden Produkte keine sog. Conflict Minerals (Zinn, Tantal, Wolfram, Gold) enthalten, deren Verkauf den bewaffneten Konflikt in der DR Kongo unterstützt.

8.       Datenschutz

Bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten wird der Lieferant alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen beachten.

9.       Audit und Korrekturmaßnahmen

Der Lieferant wird alle Unterlagen aufbewahren und uns auf Anfrage zur Verfügung stellen, um die Beachtung dieses Verhaltenskodexes zu überprüfen. Er gewährt uns ein Recht zur Auditierung und Inspektion seiner Standorte und allen relevanten Unterlagen. Kommen wir bei einer solchen Überprüfung zu der Auffassung, dass der Lieferant diesen Verhaltenskodex nicht einhält, wird der Lieferant erforderliche Korrekturmaßnahmen unverzüglich ergreifen.

Für den Fall, dass der Lieferant oder seine Lieferanten die Verhaltensregeln dieses Code of Conducts nicht erfüllen, sind wir berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten zu beenden.

Der Lieferant wird mit seinen Unterlieferanten vereinbaren, dass uns auch bei diesen ein entsprechendes Auditrecht zusteht.

10.     Erklärung des Lieferanten

Der Lieferant verpflichtet sich, alle Grundsätze dieses Code of Conduct einzuhalten und seine eigenen Lieferanten in der weiteren Wertschöpfungskette im Rahmen seiner jeweiligen Möglichkeiten ebenfalls auf die Einhaltung entsprechender Verhaltensregeln zu verpflichten.

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Ort, Datum

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