Aufgaben und Tätigkeiten
Industriemechaniker mit der Fachrichtung Maschinen- und Systemtechnik bauen und reparieren Maschinen und Produktionssysteme. Nach der Herstellung überprüfen sie die Funktionen und nehmen die Einrichtungen in Betrieb. Die Wartung und die Instandsetzung der Maschinen und Produktionssysteme wie Kraft-, Arbeits-, Werkzeug- und Sondermaschinen und der Hilfseinrichtungen sowie deren Verkettung zu Systemen gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben. Sie verwenden für ihre Tätigkeit vorwiegend Halbzeuge, Fertig- und Normteile und stellen auch Montageteile selbst her.
Die Arbeiten werden in Einzel- und Kleinserienmontage oder in der Instandhaltung verrichtet. Sie üben ihre Tätigkeiten sowohl an wechselnden als auch an festen Montageplätzen in geschlossenen Räumen oder auf Baustellen aus.
Ausbildung – Voraussetzungen
Grundsätzlich kann jeder die Ausbildung zum Industriemechaniker / Industriemechanikerin bei RK Rose+Krieger beginnen. Der Auszubildende bzw. die Auszubildende sollte jedoch mindestens einen Hauptschulabschluss haben sowie lernwillig und leistungsstark sein.
Die Bewerbung sollte mindestens ein Bewerbungsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf, Fotokopien der letzten Schulzeugnisse und ein Lichtbild (auch digital möglich) umfassen.
Dauer
Gesetzlich ist die Ausbildung zu Industriemechanikern auf dreieinhalb Jahre angelegt. Aufgrund der schulischen Vorbildung kann das Unternehmen im Einvernehmen mit dem Bewerber die Ausbildungsdauer verkürzen.
Inhalte
Vorrangiges Ziel der betrieblichen, schulischen und überbetrieblichen Ausbildung ist der Erwerb beruflichen Handlungskompetenz. Die Ausbildungsordnung regelt verbindlich die während der Ausbildung von Industrieunternehmen zu vermittelnden Inhalte.
Zu ihnen zählen:
- die Technologie
- die Arbeitsplanung
- die technische Mathematik
- die Wirtschafts- und Sozialkunde
Darüber hinaus versucht RK Rose+Krieger die durch Ausbildungsordnung und Rahmenplan vorgeschriebene Mindestinhalte zusätzliche innerbetriebliche Inhalte an die Auszubildenden zu vermitteln.
Nachweise und Prüfungen
Während der Ausbildung hat der Auszubildende ein Berichtsheft in Form von Ausbildungsnachweisen zu führen. Dieser Ausbildungsnachweis gestattet eine lückenlose Beobachtung des Ausbildungsverlaufs und ist damit eine wichtige Voraussetzung und Grundlage für Hilfen, die das Unternehmen dem Auszubildenden geben kann.
Nach frühestens 1½ Ausbildungsjahren wird eine Zwischenprüfung durchgeführt.
Sie erstreckt sich auf die Kenntnisse und Fertigkeiten des gemäß den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoffs im ersten Ausbildungsjahr. Sie gibt Gelegenheit, den Ausbildungsstand zu erkennen und zu kontrollieren. Gegebenenfalls sind aufgedeckte Lücken zu schließen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung umfasst neben einer dreistündigen Arbeitsprobe die schriftlichen Prüfungsfächer Technologie, Arbeitsplanung, Technische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Ausbildungsstätten
Die Berufsausbildung erfolgt in dualer Form, d.h., theoretische (schulische) Lerninhalte werden in der Berufsschule, praktische Lerninhalte im Betrieb vermittelt.
Vergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung erfolgt in Anlehnung an den Tarif der IG Metall.
Kontakt
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Günter Heinze,
Tel.: +49 571-9335 344, E-Mail: guenter.heinze@rk-online.de
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Kopien Ihrer letzten Schulzeugnisse senden Sie bitte bis Oktober des Vorjahres an folgende Anschrift:
RK Rose+Krieger GmbH
Herr Günter Heinze
Potsdamer Straße 9
32423 Minden